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RISIKOAUFKLÄRUNG

RISIKOAUFKLÄRUNG VON ELVIRIA.CH

Vorbemerkung

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Diese Website www.elviria.ch („Elviria-Website“) enthält Informationen zu Risikokapital-, Private-Equity-, Immobilien-, Kunst- und Finanzinstrumenten-Investitionsvorschlägen Dritter („Investitionen“), einschließlich Zukunftsprognosen. Hierbei handelt es sich um Angaben, die auf Annahmen und Schätzungen der Antragsteller beruhen, die heute als angemessen erachtet werden, die jedoch aufgrund verschiedener Unsicherheitsfaktoren, auch erheblich, von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Elviria gibt keine Garantie für die Richtigkeit der geäußerten Meinungen, Urteile, Prognosen, Prognosen oder Aussagen oder für die Tatsache, dass die finanziellen Ziele der Anlagen erreicht werden.

Potenzielle Anleger werden aufgefordert, ihre eigene Due Diligence des Vorschlagenden durchzuführen und die rechtlichen und steuerlichen Folgen einer Anlage zu bewerten und gegebenenfalls professionelle Berater zu konsultieren. Diese Offenlegung enthält einige nicht erschöpfende Informationen zu den Risiken der oben genannten Anlageklassen.

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Elviria-Angebot

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Die Anlagevorschläge auf Elvira.ch sind als „Nur-Vertrieb“ zu verstehen. Mit Ausnahme von Rohstoffen vertritt Elviria in keiner Weise die Anbieter von Investitionen und garantiert nicht die Zuverlässigkeit der Investition. Unter Verwendung von Datenbanken Dritter wird eine vorläufige Due-Diligence-Prüfung der Unternehmensstrukturen der Antragsteller und der Integrität der Direktoren und Aktionäre durchgeführt.

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Token

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Mit Ausnahme der Rohstoffe gibt Elviria Token im Namen der Befürworter aus, um darzustellen, was in der Investitionsvereinbarung zwischen dem Befürworter und dem Investor festgelegt ist, und garantiert daher nicht, dass der Basiswert der Investition immer gehalten wird durch den Befürworter der Investition.

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Rohstoff-Token

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Durch den Kauf der Rohstoff-Token von Elviria wird der Anleger Eigentümer einer Menge an Rohstoffen, die mindestens 80 % des Rohstoffs selbst entspricht. Die Differenz stellt im Allgemeinen Geld dar, das gehalten wird, um die Kosten für die Instandhaltung des Rohstoffs wie Lagerkosten, Versicherungen usw. zu bezahlen. Die Neubewertung der Token erfolgt in Abhängigkeit von der Anlageklasse, zu der die Token gehören, und von der in angegebenen Spezifikation das Anlagezeichnungsdokument. Die Ware verbleibt bei der Biofit Swiss Holding AG gemäss Art. 472 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Für die bei der Biofit Swiss Holding AG hinterlegten Waren fallen zugunsten des Anlegers keine Zinsen an. Die Biofit Swiss Holding AG hat keine Nutzungsrechte an den eingelagerten Waren.

Die Ware wird stets getrennt vom Eigentum der Biofit Swiss Holding AG aufbewahrt; zudem wird die Biofit Swiss Holding AG die Ware als Eigentum Dritter gesondert bilanzieren. Somit kann der Anleger im Falle einer Insolvenz der Biofit Swiss Holding AG aus der Insolvenzmasse einen Betrag von mindestens 80% der Rohstoffe zurückfordern, der der Menge an Token entspricht, die der Anleger gemäß Art. 242 Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.

Die Biofit Swiss Holding AG ist nicht Eigentümerin der eingelagerten Rohstoffe, sondern die Investoren. Die Biofit Swiss Holding AG ist somit kein Schuldner und die Anleger gelten nicht als Gläubiger der Biofit Swiss Holding AG, sondern die Anleger besitzen lediglich einen Anspruch auf die gesicherten beweglichen Sachen der Biofit Swiss Holding AG für ihre Rechnung.

Elviria aktualisiert und verwaltet die Informationen über den Wert der Token und ist daher nicht für die Bewertungen der Token selbst verantwortlich.

Anleger können ihre Commodities Token zu einem vorher festgelegten Datum einlösen, indem sie eine entsprechende Menge an Token an die Biofit Swiss Holding AG übertragen.

Vor jeder Einlösung muss der Token-Inhaber die KYC/AML-Verfahren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen.

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Konzentrationsrisiko

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Die Anlagen sind auf bestimmte Anlageklassen beschränkt und schließen daher eine Streuung des Gesamtrisikos über mehrere Anlagen aus.

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Unternehmerisches Risiko

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Die Investitionen unterliegen wie jede unternehmerische Tätigkeit dem unternehmerischen Risiko, schlechtere Ergebnisse zu erzielen als im Geschäftsplan und in der Finanzprognose erwartet. Diese Schätzungen und Prognosen wurden auf der Grundlage allgemein anerkannter aufsichtsrechtlicher Kriterien durchgeführt, es besteht jedoch keine Gewissheit hinsichtlich der tatsächlichen Realisierung der erwarteten Ergebnisse. Darüber hinaus stellt die aktuelle Notsituation aufgrund von Covid-19 einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor dar.

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Duration-Risiko

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Der für das Halten der Anlagen vorgesehene Zeithorizont („Haltedauer“) unterscheidet sich von der Anlageklasse und stellt den Zeitraum dar, der für die Durchführung des ausgewählten spezifischen Projekts und die daraus folgende Liquidation der Anlage erforderlich ist. Dieser Zeithorizont wird auf aufsichtsrechtlicher Grundlage vom Anbieter der Anlage berechnet, kann jedoch nicht mit Sicherheit definiert werden und kann in keinem Fall von Elviria verantwortet werden. Von Elviria ausgegebene Token und insbesondere die Commodity-Token sind nicht zur Einlösung bestimmt. Elviria bietet nur Vertrieb und Wartung an. Darüber hinaus stellt die aktuelle Notsituation aufgrund von Covid-19 einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor dar.

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Finanzielles Risiko

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Die verfügbaren Finanzmittel für Investitionen in Bezug auf Risikokapital, Private Equity und Immobilien könnten während der Laufzeit der Projekte unzureichend werden und den Vorschlagenden daran hindern, sein Projekt abzuschließen.

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Branchenrisiko

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Jeder Sektor kann durch bedingte und voraussichtliche Faktoren in Bezug auf den Markt und seine geografische Lage beeinflusst werden, einschließlich Wirtschaftstrends und Beschäftigungsgrad. Andere Faktoren, die die Märkte beeinflussen können, sind Schwankungen der Zinssätze auf den Finanzmärkten und Hypothekenzinsen, erwartetes Bevölkerungswachstum und öffentliche Investitionen in die Infrastruktur. Es müssen auch weitere Risiken in Bezug auf Immobilien berücksichtigt werden, wie (i) das mögliche Eintreten von natürlichen und/oder zufälligen Ereignissen, die Auswirkungen auf die Struktur und/oder Beschaffenheit der Immobilie haben, (ii) die Möglichkeit von Sondermaßnahmen ergreifen zu müssen, die nicht im Geschäftsplan vorgesehen sind, um seinen Erhaltungszustand und/oder seine Sicherheit zu gewährleisten, deren Kosten sich in der Rentabilität und (iii) der Änderung seines Werts und/oder seiner Rentabilität (z. aufgrund von Naturereignissen, Änderungen in der Landnutzungspolitik und Stadtplanung sowie vertragsrelevante Ereignisse). Darüber hinaus können die Märkte von regulatorischen Änderungen ziviler, administrativer oder steuerlicher Art sowie von der mit dem Covid-19-Virus verbundenen gesundheitlichen Notlage betroffen sein. Darüber hinaus gibt es keine Garantie für zukünftiges Wachstum in den Märkten. Das Eintreten eines der oben beschriebenen Risiken könnte negative Auswirkungen sowohl auf die durch die Anlage erzielte Rentabilität als auch auf ihren Wert und damit auf ihren Preis und letztendlich auf die Rentabilität der Anlage als solcher haben.

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Risiko im Zusammenhang mit Vertragsbruch durch Käufer (nur Immobilien)

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Die Rentabilität eines Teils der Investition ist an die korrekte Erfüllung der Kaufversprechen durch die Käufer der Immobilieneinheiten durch die Unterzeichnung der vorläufigen Kaufverträge (Kaufrecht) oder der vertraglichen Verpflichtungen aus den entsprechenden Urkunden gebunden. Ein möglicher Vertragsbruch durch solche Käufer könnte die Rentabilität der Investition beeinträchtigen.

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Risiko im Zusammenhang mit Immobilienentwicklungszeiten und -kosten (nur Immobilien)

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Die Immobilienentwicklungszeiten und -kosten könnten höher sein als im Geschäftsplan vorgesehen. Dies könnte von möglichen Verzögerungen bei der Erteilung oder Aussetzung der Gültigkeit von behördlichen Genehmigungen abhängen, die von den zuständigen Verwaltungsbehörden für die Zwecke der Durchführung des Projekts selbst oder den Auswirkungen der darauf abzielenden Maßnahmen erteilt werden müssen oder bereits erteilt wurden Eindämmung von gesundheitlichen Notfällen wie dem des Covid-19 im Gange. In jedem Fall wird keine Garantie für die tatsächliche Gültigkeit, den Zeitpunkt der Freigabe und/oder etwaige Aussetzungen von Verwaltungsmaßnahmen übernommen, die durch Anträge einer Verwaltungsbehörde bestimmt werden können. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Gewährung der für die Durchführung des Investments erforderlichen finanziellen Mittel – die unter anderem teilweise aus Bankdarlehen, teilweise aus Beteiligungen und teilweise aus Vorschüssen auf den Verkauf der Immobilieneinheiten bestehen können – möglich sind sich verzögern und die oben genannten Ressourcen, sobald sie gewährt wurden, vor dem für den Abschluss der Investition vorgesehenen Zeitrahmen auslaufen oder auslaufen könnten; diese Umstände könnten die Fertigstellung des Projekts unmöglich machen oder die Fertigstellung auch erheblich verzögern. Andere Faktoren, die den Anstieg der Immobilienentwicklungskosten beeinflussen könnten, sind der Anstieg der Arbeits- oder Rohstoffkosten sowie die mögliche Verlängerung des Zeitrahmens für die Immobilienentwicklung über den geschätzten Zeithorizont hinaus, wie oben beschrieben.

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Risiko des Verlustes des investierten Kapitals

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Die Anlage kann zu einem vollständigen und irreversiblen Verlust des investierten Kapitals führen. Der Anleger muss daher die Anlage auch im Hinblick auf die Höhe seines Vermögens sorgfältig prüfen.

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Illiquiditätsrisiko

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Die Anlage wird nicht durch Pensionsgeschäfte oder Garantiefonds garantiert und ist nicht zum Handel an geregelten Märkten oder anderen multilateralen Handelssystemen zugelassen. Dies macht die Anlage zu einem äußerst illiquiden Finanzinstrument mit hohen Veräußerungsschwierigkeiten (kurzfristig schwer in Barmittel umzuwandeln). Ein Anleger, der am Verkauf seiner Beteiligung an der Anlage interessiert ist, könnte daher auf Schwierigkeiten stoßen, eine Gegenpartei zu finden, die am Kauf interessiert ist.

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